Rechtsgrundlage: § 16d SGB II
Arbeitsgelegenheiten sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet werden.
Sie dienen dazu,
Arbeitsgelegenheiten geben Ihnen und Ihrem Eingliederungsberater Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte und damit Hinweise auf Strategien zur Arbeitsaufnahme.
Arbeitsgelegenheiten werden immer nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten betrachtet.
Für die beim Einsatz in einer Arbeitsgelegenheit entstehenden Mehraufwendungen wird pro geleistete Arbeitsstunde ein Euro Mehraufwandsentschädigung gezahlt.
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