Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Jobcenter Salzlandkreis unter  www.jc.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z. B. Ablauf der Widerspruchsfrist).

Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER

Vorname, Name 
der/des Zustellungsadressatin/en
Aktenzeichen des Dokuments Datum des Dokuments Veröffentlicht am Löschung erfolgt am Link zur Benachrichtigung

Herr lbrahem Moslem (I)

16049700

07.11.2024

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr lbrahem Moslem (II)

16049700

07.11.2024

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Chris Nawrocki

12040140

18.11.2024

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Maximilian Jabin

23060152

01.10.2024

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Dominik Köhler

14044606

12.11.2024

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Khalid Hussein Poor

20054582

05.09.2024

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x