Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Jobcenter Salzlandkreis unter  www.jc.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z. B. Ablauf der Widerspruchsfrist).

Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER

Vorname, Name 
der/des Zustellungsadressatin/en
Aktenzeichen des Dokuments Datum des Dokuments Veröffentlicht am Löschung erfolgt am Link zur Benachrichtigung

Frau Angelice Kranz

W/30/0396/2024

25.09.2024

18.11.2024

02.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Steven Knorr

11023059

16.09.2024

18.11.2024

02.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Chris Löscher

15046045

26.09.2024

18.11.2024

02.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Thomas Thiele

4001308

15.10.2024

18.11.2024

02.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

Herr Marcel Leibert

24062565

11.11.2024

18.11.2024

02.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

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